Eine Genehmigung durch die Krankenversicherungen ist bis zu einer bestimmten Verordnungsmenge nicht erforderlich.
Inhalt und Dauer der Therapie hängen von der jeweiligen Art des Heilmittels ab. Heilmittel sind beispielsweise:
- Krankengymnastik
- Manuelle Therapie / Maitland
- PNF
- Klassische Massagetherapie
- Krankengymnastik im Bewegungsbad
- Krankengymnastik am Gerät
- Bobath
- Manuelle Lymphdrainage
- Elektrotherapie
- D1 (eine Kombination aus Krankengymnastik, Physikalischer Therapie und Krankengymnastik am Gerät)
- Kinesio-Taping NEU
Weiterhin bieten wir Therapieformen an, die nicht Bestandteil des Heilmittelkataloges der Krankenversicherungen sind. Craniosakraltherapie, Fußreflexzonentherapie, SET(Sling-Exercise-Therapy/Terapimaster) und Reiki können, wie alle oben aufgeführten Leistungen auch, auf eigene Kosten und ohne Verordnung durch den Arzt in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in unserer Preisliste für Selbstzahler.





